Montag, 30. März 2009

Das Phantom der Ohrenstäbchen

Nein, ich will jetzt nicht in den Chor derjenigen einstimmen, die bei auch wirklich jedem Ermittlungsfehler über die Unzulänglichkeit von Kriminalbeamten lästern - Stichwort polizisten- und rentnermordendes, drogensüchtiges und keksfressendes "Phantom von Heilbronn". Aber wenn bei einer Vielzahl von nicht miteinander zusammenhängenden Straftaten vom Ladendiebstahl bis zum Tötungsdelikt an mehr als 40 Tatorten im gesamten Bundesgebiet über einen Zeitraum von x Jahren immer wieder dieselbe DNA-Spur auftaucht - hätte man da nicht doch vielleicht ein bisschen früher darauf kommen können, dass diese DNA weniger mit den Tatorten als vielmehr etwas mit dem Labormaterial zu tun haben könnte?

Möchte mal wissen, wer schließlich die Idee hatte, dass die Spuren ja auch aus der Fabrik stammen könnten, die die Wattestäbchen herstellte. Vermutlich die Putzfrau, die klarer denkt als alle Ermittlungsbeamten, die zu viele schlechte Hollywoodthriller gesehen haben und die sich solche unqualifizierten Einmischungen in ihren Fachbereich normalerweise verbitten. Für die Möchtegern-Colombos ist die Geschichte nun hochnotpeinlich. Vermutlich hoffen sie inständig, die Arbeiterin, von der die DNA stammt, in den nächsten Tagen zu enttarnen - tagsüber eine ganz normale Wattestäbchenfachverpackerin und des nachts die mordlüsterne Schwerverbrecherin mit der Heroinspritze in der einen und einer Keksschachtel in der anderen Hand. Da das aber kaum zu erwarten ist, kriegen sie's jetzt erstmal knüppeldick von den Medien. Wenn sich die Wogen von Häme und Spott demnächst aber wieder gelegt haben sollten, hoffe ich, dass mal grundsätzlich über den Umgang mit der DNA-Analyse nachgedacht wird.

Keine Frage, dass die DNA-Analyse ein unglaublich wichtiges Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen darstellt. Aber wenn sich diese Spuren jahrzehntelang halten, stellt sich natürlich irgendwann die Frage nach dem Unschuldsprinzip. Denn Hautschuppen von Unbeteiligten landen nicht nur beim Verpacken von Wattestäbchen in den Polizeilabors, sie können auch so an irgendwelchen Tatorten gefunden werden - und was dann? Muss man demnächst ein Alibi vorweisen können, wenn der Taxifahrer überfallen wurde, mit dem man vor drei Wochen mitgefahren ist? Sollte man angeknabberte Kekse überhaupt noch im Café liegenlassen? Diese Problematik ist natürlich längst bekannt, aber ich frage mich, ob man sich wirklich schon richtig damit auseinandergesetzt hat. Denn es gilt, solche Pannen wie beim "Phantom" zukünftig zu vermeiden.

Im Übrigen frage ich mich, wann der erste Innenminister aus dem Falle des "Phantoms" die Forderung nach flächendeckender Erhebung von DNA-Profilen erhebt. Na, vielleicht wird's noch bis nach der Bundestagswahl dauern.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da die DNS-Analyse nicht 100%ig sicher ist, steigt mit zunehmender Anzahl von DNS-Profilen die Wahrscheinlichkeit Unschuldige zu verdächtigen, wenn nicht sogar zu verurteilen, ganz ohne Verunreinigungen und andere Fehler. Ich hoffe, daß DNS-Spuren nicht als einziger Beweis zur Verurteilung ausreichen.

juliaL49 hat gesagt…

Nein, DNA-Spuren alleine reichen nicht aus, jemanden zu verurteilen. Es muss auch immer zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass die Person tatsächlich zum Zeitpunkt des Verbrechens am Tatort war.

Und wenn genug Marker untersucht werden, ist es unmöglich, dass zwei Personen denselben DNA-Fingerabdruck haben. Mit einigen (bisher in der Theorie oder Planungsphase befindlichen) Verfahren können sogar eineiige Zwillige unterschieden werden.

Dr. No hat gesagt…

Hauptsache, es bleibt dabei, dass es von Seiten der Ermittler nachgewiesen werden muss und nicht von Seiten des Verdächtigen.

Ich fürchte nämlich, im Hinblick auf den Glauben an die Allmacht der - zweifellos extrem hilfreichen - DNA-Analyse kann der Grundsatz der Unschuldsvermutung ziemlich schnell ins Wanken geraten.