Dienstag, 9. Juni 2009

Korrektur: Nichtwähler sind kriminell (und SPD-nah)

Angesichts des Verlaufs des vergangenen Wahlsonntags muss ich meine Philippika bezüglich der Nichtwähler korrigieren. Sie sorgen nicht nur dafür, dass die prozentualen Anteile von Spinnerparteien in die Höhe schießen, sondern auch dafür, dass andere Spinnerparteien schlecht abschneiden. Etwa die SPD. Denn für die Genossen ist klar: Ihr grauenhaftes Wahlergebnis resultiere zuvörderst aus der Tatsache, dass ihre Anhängerschaft am Sonntag den lieben langen Tag im Bett geblieben sei. Damit müsse nun Schluss sein, deliriert der zu Recht eher unbekannte SPD-Hinterbänkler Jörn Thießen vor sich hin und fordert ein Bußgeld für Nichtwähler. Die Nichtwahrnehmung eines Grundrechts unter Strafe zu stellen - das ist so aberwitzig durchgeknallt, das hätte ich mir auch mit einer Flasche Rotwein im Kopf nicht besser ausdenken können.

50 Euro sollen nach Thießens Vorschlag die Langschläfer künftig latzen, als Strafe dafür, dass sie ihre staatsbürgerliche Pflicht - was für manche offenbar mehr als nur eine Floskel ist - nicht tun. Klingt typisch deutsch, ist es aber nicht: Andere Staaten haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt, in Ägypten oder Australien kann man dafür sogar ins Gefängnis kommen. Das nenne ich mal Bürgernähe! "So, Mr. Smith, Sie setzen sich jetzt in diese Einzelzelle und denken über Ihre demokratischen Fehler nach. Und wenn Sie sich bereit erklären, wieder zu wählen, lassen wir Sie raus." Andererseits ein ausbaufähiges Konzept: Könnte man analog dazu nicht auch Politiker, die ihrer Pflicht - nämlich dem Wählermandat - nicht nachkommen, in den tiefsten Kerker werfen? Oder zumindest ein Bußgeld für jedes gebrochene Wahlkampfversprechen einfordern?

Über die gleichsam arrogante wie auch realitätsferne Vorstellung der Sozialdemokraten, dass man noch über ein nicht abgerufenes Millionenpotenzial an Stimmen - gewissermaßen als stille Polit-Reserve - verfüge, will ich mich gar nicht erst lange auslassen, das spricht in seiner Verzweiflung für sich. Aber was soll man von Volksvertretern wie Thießen halten, die solche Vorstellungen von demokratischer Kultur haben? Wer sein Grundrecht - aus welchem Grund auch immer - nicht in Anspruch nimmt, muss büßen? Mit derselben Denkweise kann man ja auch Atheismus unter Strafe stellen, weil diese Leute ihr Recht auf freie Religionsausübung nicht wahrnehmen.

Nein, Herr Thießen, so wird das nichts Ich habe dafür einen besseren Vorschlag, um das faule Wahlvieh zur Urne zu treiben: Die Stimmen der Nichtwähler werden künftig automatisch der SPD zugeschlagen.

DAS wäre doch mal eine Drohkulisse!

1 Kommentar:

epikur hat gesagt…

Das Demokratieverständnis des Herrn Thießen und seiner Partei geht total den Bach runter. War die SPD in rot-grünen Zeiten schon berüchtigt für ihre verfassungsfeindliche Politik, so setzen sie nun diesen Kurs fort.

Eine freie Wahl bedeutet ja gerade, die Freiheit der Enthaltung, des Nicht-Wählens! Ansonsten ist es Zwang. Beispiel: Wehrpflicht. Zivildienst ODER Bund ist noch lange keine freie Wahl, sondern eine gezwungene Entscheidung. Frei wäre sie erst, wenn ich sagen könnte, dass ich nichts davon wählen will!

Für eine volksfeindliche Politik, wie sie die SPD seit Jahren verfolgt, nun dem Volk die Schuld dafür zu geben, dass dieses die SPD nicht mehr wählen will, ist absurd, lächerlich und peinlich!