Montag, 21. Juli 2008

Die Räuber - ein Steuerdrama in mehreren Akten

Erinnern Sie sich noch an die Liechtenstein-Affäre? Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe und so? Wenn nicht, ist das nicht verwunderlich: Das war Mitte Februar - medientechnisch gesehen also im nachrichtlichen Paläolithikum. Ich darf also die Fakten in Erinnerung rufen: Ominöse Daten-DVD vom Erpresser gekauft, Razzien in Hunderten Büros und Wohnungen - unter anderem der des damaligen Postchefs Klaus Zumwinkel -, Ermittlungen gegen rund 700 Personen, von denen einige schon an den Schandpfahl gestellt und mit gammeligem Obst beworfen wurden, bevor sie ihre langjährige Haftstrafe antreten mussten... verzeihung, die letzte Szene entsprang meinen Träumen.

Nachdem sich die Verdächtigen nach dem Auffliegen des großen Steuer-Clous reihenweise selbst anzeigten, um harte Strafen zu vermeiden, schlagen einige von ihnen nun zurück - und verklagen die Liechtensteinische Fürstenbank LGT, der damals die DVD gestohlen worden ist, auf Schadenersatz! Richtig gelesen: Der Dieb verklagt, nachdem er erwischt worden ist, seinen Hehler, der mit den Namen seiner Komplizen geschludert hat.

Begründung der Klage: Die Bank habe ihre ehrenwerte Kundschaft nicht über den Datenklau in Kenntnis gesetzt. Hätte sie es getan, hätten die Steuerhinterzieher - so die Argumentation - per Selbstanzeige das Schlimmste verhindern können. Ich persönlich halte es für wahrscheinlicher, dass sie ihre Gelder noch schnellstmöglich abgezogen hätten - oder zusammengelegt, um den Erpresser auszuzahlen. Man hätte ihn ja später immer noch mit einem Gewicht an den Füßen in den Genfer See werfen können.

Man muss sich dass auf der Zunge zergehen lassen: Wäre der Klagegrund nicht eingetreten, die DVD also nicht gestohlen worden, hätten diese Kreaturen weiterhin Milliarden Euro am deutschen Fiskus - und damit an Schulen, Unis, Krankenhäusern et cetera - vorbeigelotst. Diese Leute strengen also eine Zivilklage an, weil sie nun nicht mehr schamlos in die öffentlichen Kassen greifen können. Eine satte "Zehn" auf der nach oben offenen Milloy-Skala der Niedertracht. Kann man in solchen Fällen eigentlich nicht strafverschärfende Maßnahmen ergreifen, da sich die Betreffenen erwiesenermaßen uneinsichtig zeigen?

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ich Dr. No nochmal ein flammendes Plädoyer für den deutschen Fiskus schreiben lese, hätte ich auch nie gedacht. :P

Aber so ganz unrecht hast du freilich nicht.

Dr. No hat gesagt…

Mir wurde auch ganz blümerant beim tippen des betreffenden Satzes... ;-) aber wenn ich mir bis heute abend selber immer wieder sage, dass der Post ja eigentlich eine Philippika gegen raffgierige Zastersäcke ist, kann ich gut schlafen.

Gruß