Wenn jetzt sogar schon Kommunen ihre eigenen Bürger halbgaren Abmahnanwälten zum Fraß vorwerfen, ohne sich vorher auch nur fünf Sekunden lang geistig mit dem eigentlichen Sachverhalt zu befassen, dann scheint der Wahn wirklich keine Grenzen mehr zu kennen. Blogger, die in den finanziellen Ruin getrieben werden, Ebayer, die erpresst werden, Winkeladvokaten, die sich an Mittelständler ranschmeißen und versprechen, ihre Konkurrenz aus dem Weg zu klagen, völlig utopische Streitwerte, die sich offenbar im Wesentlichen am gewünschten Lebensstandard des Anwalts orientieren - wie gesagt: ein schierer Wahnsinn, dem nur Einhalt geboten werden kann, wenn verbindlich festgelegt wird, dass Abmahnungen künftig erst einer kostenfreien Vorstufe bedürfen. Damit würde das längst zu einem Selbstbedienungsgeschäft mutierte Abwahn... äh: Abmahnrecht endlich wieder zu dem werden, was es ursprünglich mal war: Ein Instrument zur Bekämpfung unlauterer Geschäftsmethoden.
Es geht auch nicht nur um Verhältnismäßigkeiten, sondern auch darum, dass jeder weitere Vorgang dieser Art weitere Rechtsunsicherheit schafft. Kann Hamburg jetzt McDonalds vor Gericht zerren und finanzielle Beteiligung am Verkauf von Milliarden Burgern fordern, rückwirkend selbstverständlich? Sollte man Konten bei der Landessparkasse zu Oldenburg lieber auflösen, bevor die Bank von der Stadt bis nach Meppen verklagt wird? Und warum gilt für Duisburg nicht dasselbe Recht wie für Augsburg? Das Problem mit den Abmahnungen ist so lange bekannt, dass selbst die Internetausdrucker in der Regierung schon davon gehört haben müssten - aber bislang nichts unternommen haben. Es wird Zeit,
Was hier seit einigen Jahren geschieht, erinnert mich an die South-Park-Folge mit dem Sexuellen-Belästigungs-Panda. Dort entdeckt Kyles Vater, der Anwalt ist, wie lukrativ Klagen wegen sexueller Belästigung sein können, vertritt fürderhin immer mehr Klienten in immer mehr Fällen und strengt am Ende eine Klage aller gegen alle an - wobei er natürlich Anwalt von allen Seiten ist.
2 Kommentare:
Einen ähnlichen Streit gab es mMn. auch mal vor einigen Jahren in Bremen, als ein Webseitenbetreiber glaub ich bei dem Suchbegriff "Amtsgericht Bremen" (o.ä.) vor der eigentlichen Behörde in der Google-Suche auftauchte.
Da gabs auch eine Abhmahnung. Aber natürlich nicht an Google.
Kopf -> Tisch
Auch nicht schlecht: Jemand anderen dafür abstrafen, dass man es selbst nicht gebacken bekommt, die eigene Website adäquat zu betreuen. Und dann nicht einmal auf die Idee zu kommen, die Ursache dafür in den Gugel-Suchalgorithmen zu vermuten.
Na, dann hoffe ich mal, dass die Spiegel-Anwälte nicht merken, dass beim Suchbegriff "Spiegel-Vorzeigejournalisten" dieser Blog nicht nur an erster Stelle steht, sondern überhaupt den einzigen Treffer darstellt. Huah.
Gruß
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