Dienstag, 9. März 2010

Na, Kleiner - soll ich dir mal meine Extrawurst zeigen?

Jaja, die katholische Kirche braucht immer ein bisschen länger für alles; das ist hinlänglich bekannt. Aber wenn das Bistum Augsburg sich erst elf Jahre, nachdem es Kenntnis von einem Missbrauchsfall erhielt, jetzt dazu bequemt, den mutmaßlichen Täter zur Selbstanzeige zu bewegen, dann frage ich mich, ob die Vertuschungsstragie der Katholen nicht so langsam den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt. Und ausnahmsweise, nur in diesem einen einzigen Fall, würde ich gerne mal hören, was Mixa als Chef des Bistums dazu zu sagen hat.


Merkwürdig unaufgeregt berichtet die SZ über diesen Fall in einem Artikel, der sich liest, als hätte die Autorin beim Verfassen so etwas gedacht wie "Naja, halt noch so'ne Geschichte. Gähn." Ist es denn tatsächlich schon soweit, dass man sich an immer neue Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gewöhnt wie an Berichte über Verkehrsunfälle und kleinere Naturkatastrophen? Vielleicht ist es nur ein Fall unter vielen, aber einer, der einem die Skandalträchtigkeit geradezu entgegenschreit: Da steht immerhin schwarz auf weiß, dass die Kirche elf Jahre lang die Vergewaltigung eines Kindes - bei der offenbar nicht einmal angezweifelt wurde, dass sie auch wirklich geschehen ist - gedeckt hat. Macht das die Mitwisser nicht geradezu zu Komplizen?

Ich zitiere mal aus dem §258 StGB:
"(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
(4) Der Versuch ist strafbar."
Klingt für mich eindeutig. Der Vorgang, mit dem die Kirche seinerzeit auf den Fall reagiert hat, entspricht wohl der üblichen, im internen Handbüchlein "Kinderficken für Dummies" vorgeschlagenen Standard-Vorgehensweise: Der Verdächtige wurde versetzt und der Mantel des Schweigens über die Angelegenheit gedeckt, angeblich auf Wunsch der Eltern des Opfers. Vielleicht bin ich in juristischen Dingen ja etwas blauäugig, aber hier geht es doch immerhin um ein Verbrechen. Oder bekommt die Kirche jetzt schon höchst offiziell eine Extrawurst?

"Aktuelle Hinweise" hätten dazu geführt, dass der Fall vom Bistum nun noch einmal auf den Tisch gepackt worden sei, heißt es in dem Artikel. Jaja, diese aktuellen Hinweise kann ich mir gut vorstellen: Simples Muffensausen, dass man bei der momentanen Taktzahl, mit der neue Missbrauchsfälle ans Tageslicht kommen, vielleicht ein ganz klein wenig schlecht dastehen würde, wenn die Presse auch davon Wind bekäme, vielleicht sogar vom mittlerweile erwachsenen Opfer. Da gehe man doch lieber "offensiv" damit um, heißt es beschönigend im Artikel. "Offensiv" - elf Jahre später! Und man glaubt regelrecht beim Lesen zu spüren, dass die Verantwortlichen wohl auch noch der Meinung sind, ihnen würde dafür nun Lob geschuldet werden.

Also, mag sein, dass ich juristisch etwas zu unbeleckt bin, aber ich kann mich nicht erinnern, dass je ein Kirchenfunktionär, der für die Versetzung eines Kinderschänders gesorgt, aber keine Anzeige erstattet hat, vor den Strafrichter gezerrt wurde. Und ich frage mich, warum eigentlich nicht.

1 Kommentar:

Ulf hat gesagt…

Ich finde diese Doppelmoral unerträglich. Da sollte auch mal hart durchgegriffen werden....