Dienstag, 19. August 2008

Nicht für die Schule, sondern für die Aufenthaltsgenehmigung lernen wir

Ich war immer der Meinung, dass ausländische Jugendliche, die ihren Schulabschluss nicht schaffen, ohnehin schon die Arschkarte gezogen haben, weil sie in aller Regel keinen Job bekommen. Nun könnten sie allerdings, zumindest in Berlin, noch weitaus mehr verlieren als die Hoffnung auf eine vernünftige Stelle, denn die Ausländerbehörde der Reichs-, tschuldigung: Bundeshauptstadt setzt dem Elend noch eins drauf.

Die neuen „Anwendungshinweise“ zum Aufenthaltsgesetz legen fest, dass Jugendliche ab 16 Jahren ohne deutschen Pass nur dann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben. Was ohne Schulabschluss ziemlich schwierig ist. Eine innovative Strategie im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit: Der Schwächste fliegt. Und zwar one-way.

So kann's gehen: Zukünftig muss man als Ausländer nicht einmal mehr kriminell werden, um aus dem Land geschmissen zu werden. Einen unfähigen Deutschlehrer gehabt zu haben reicht schon.

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