Dienstag, 27. Mai 2008

Geld regiert die Welt - wer braucht da ein demokratisches Wahlrecht?

Ich hatte unlängst bereits erwähnt, dass es in der Politik keine Idee gibt, die zu beknackt ist, als dass sie nicht von jemandem gehabt und auch noch öffentlich vorgetragen wird. Die folgende Meldung haut einen aber so richtig vom Hocker: Der Vorsitzende des schwarzen Studentenvereins RCDS, Gottfried Ludewig (CDU), hat allen Ernstes eine Rückkehr zum Klassenwahlrecht gefordert. Er unterscheidet dabei zwischen "Leistungsträgern", die aufgrund ihres hohen Einkommens mehr Stimmen bekommen sollten, und jenen, die ohnehin nix tun und der Gesellschaft zur Last fallen, wie Arbeitslose und Rentner.

Wohlgemerkt: Dieser elitäre Schnösel, der auch von der Meinungs- und Pressefreiheit nicht allzuviel hält, zählt sich offensichtlich selbst zu den Leistungsträgern, obwohl er bislang noch nicht mehr auf die Beine gestellt haben dürfte, als sich in den AStA wählen zu lassen. Aber seine Zukunft als "Entscheider" scheint vorgezeichnet: Ich vermute mal ganz stark, dass es sich bei dem Schnulli um den Sohnemann von Ex-Bahnchef Johannes Ludewig handelt, der einen Sohn namens Gottfried hat. Dank Papis Geld und Einfluss bekommt der Sprößling eine gute Ausbildung und mit Sicherheit auch einen hochbezahlten Job.

Das heißt: Auch, wer einfach nur reiche Eltern hat, zählt im Weltbild dieses unangenehmen Zeitgenossen automatisch zur Elite. Was wiederum bedeutet, dass er eine (geld-)aristokratische Denkweise hat. Ein Christdemokrat, der wenig von Demokratie und noch weniger von christlicher Nächstenliebe hält - man könnte darüber lachen, wenn es nicht so eklig wäre.

Die Linke wird nach wie vor vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie den Kapitalismus - und ein paar von ihnen auch das parlamentarische System - nicht für der Weisheit letzten Schluss halten. Aber die Wahlen sind laut Grundgesetz nicht nur frei, unmittelbar und geheim, sondern auch allgemein und gleich - Ludewig (und damit der RCDS und letztlich die CDU, deren Bundesvorstand er angehört) legt damit offen verfassungsfeindliche Bestrebungen an den Tag, ganz zu schweigen davon, dass seine Forderung eine Verletzung der Artikel 1.1 und 3.1 GG bedeutet und geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören.

Schäuble, übernehmen Sie...

...ach so, falsche Partei. Tschuldigung.

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