Samstag, 21. Juni 2008

"Vorsicht, Kamera!" - Die lustige Show von und mit Wolfgang Schäuble

Tut mir leid, wenn ich zwischen Viertel- und Halbfinale kurz störe, aber es ist Zeit für eine Folge der in unregelmäßigen Abständen fortzusetzenden Quizshow "Wie bringt man ein unpopuläres Gesetz durch?" In dieser Folge geht es um die Neufassung des BKA-Gesetzes.

Antwort A: Indem man den Entwurf mitten in der heißen Phase eines großen Fußballturniers vorlegt, wenn's eh keinen interessiert
oder
Antwort B: Indem man den Entwurf vorlegt - und statt einer inhaltlichen Debatte sofort dazu übergeht, auf einer Linken-Abgeordneten einzuprügeln

Richtig sind natürlich beide Antworten. Und mit Ulla Jelpke fand sich ein dankbarer weiblicher Prügelknabe: Ihr Gestapovergleich bedient in erster Linie Godwins Gesetz und sorgt dafür, dass vorerst niemand mehr über den eigentlichen Gesetzentwurf redet. Das ist schade, denn der hat's in sich - und Jelpke hat gar nicht so unrecht mit der Formulierung einer "geheim ermittelnden Staatspolizei".

"Staatspolizei" deshalb, weil dem Bundeskriminalamt Befugnisse der unter der Befehlsgewalt der Länder stehenden Polizei übertragen werden sollen; "geheim ermittelnd" wegen der weiteren deutlichen Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen, die der Entwurf, den der Chefparanoiker und verklemmte Faschist Schäuble aus dem Hut gezaubert hat, vorsieht und der geeignet ist, Grundrechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung den Rest zu geben.

§20k regelt mal eben die vor kurzem noch heiß umkämpfte, jetzt zumeist schulterzuckend zur Kenntnis genommene Online-Durchsuchung. Interessant die Formulierung der Voraussetzungen in Ziffer 1: "... auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt..." Mit diesem schwurbeligen Schlangensatz wird die Kritik des Verfassungsgerichtes an der früheren Praxis elegant ausgebremst. Übersetzt heißt das nämlich nichts anderes als: Es muss keine Gefahr im Verzug sein, um die Festplatte zu durchleuchten. Die bloße Absicht, es zu tun, soll den Ermittlern künftig reichen.


Ähnliches gilt für die Telekommunikationsüberwachung (§20l) und das Betreten von Privatwohnungen (§20t). Am erschreckendsten sind jedoch §20g und h, die das Verwanzen und Videoüberwachen von Wohnungen ermöglichen:
"Das BKA kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates [...] durch den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen [...] Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."
Und wer entscheidet darüber, wann eine Gefahr dringend ist? Sie ahnen es bereits.

Was kann man nun als Untertan tun? Zum Sturz einer Regierung aufzurufen, die einem auch noch das letzte bisschen Privatsphäre rauben will, darf man ja nicht - "Gefahr für die Sicherheit des Staates" heißt es dann, und der unbedarfte Bürger wird zum Hauptdarsteller von "Vorsicht, Kamera!" - aber leider nicht mit Chris Howland, sondern dem Unsympathen Schäuble.

Nein, am besten ist, man findet sich mit den neuen Verhältnissen ab - etwas, was wir Deutschen besonders gut können - und gibt sich so unbedarft wie möglich, denn es könnte ja jemand zugucken. Die Wasserpfeife verschwindet im Schrank, der Orientteppich wandert zum Flohmarkt, abends vor dem Fernseher wird nicht über Politik diskutiert - am besten nicht einmal mehr die "Tagesschau" geguckt, auch das macht einen verdächtig - beim Kacken wird künftig ein entspanntes Gesicht gemacht und Sex gibt's nur noch unter der Bettdecke, es sei denn, Sie haben exhibitionistische Neigungen.

Denn schließlich hat man ja nichts zu verbergen, oder?

2 Kommentare:

juwi hat gesagt…

Das wird der real potentiell existierende Überwachungshorror.

Weil sie scharf auf Herrn Schulze ist, möchte Frau Meier gerne die Frau Schulze loswerden und behauptet einfach, sie mehrmals mit Sonnenbrille, Schlapphut und einem verdächtigen Kanister gesehen zu haben. Und schon ist Frau Krause die Hauptdarstellerin in einem Streifen der BKA Film Studios an der Seite von Herrn Schulze in der männlichen Hauptrolle, weil Herr Schulze seine Frau mit Frau Krause betrügt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wird keine Sonnenbrille und kein Schlapphut gefunden; nur ein Benzinkanister auf dem deutlich die Fingerabdrücke von Frau Meier zu erkennen sind. Zurück bleiben drei gebrochene Frauenherzen und ein einsamer Herr Schulze.

Was man dagegen machen kann? Vielleicht mache ich mich selbsständig, und entwickele ein auf 6 Seiten geschlossenens Zelt aus lichtundurchlässig beschichtetem Nylon Material. Das ganze wird natürlich doppelwandig mit einer Füllung aus hoch schallisolierenden Dämmmaterial ausgeführt. Da kann man dann eine schöne kuschelige Matraze hineinlegen, und schon kann es losgehen mit dem Liebesspiel. An der Außenseite könnte ich mir ganz gut einen Aufdruck "Ätsch, Herr Schäuble" vorstellen. das wird garantiert DER Verkaufsschlager.

Anonym hat gesagt…

Aber wenn man mal vorsichtig zu denken wagt, ob es wirklich unbedenklich ist, wenn Schwersttraumatisierte ausgerechnet solche Posten besetzen, dann wird einem unterstellt, man wolle Behinderte diskriminieren.